Suche
Preisbereich

Kaufanbot beim Immobilienverkauf: Was Verkäufer wissen sollten

Kaufanbot mit Grundriss, Schlüssel und Kugelschreiber auf einem Holztisch

Kaufanbot erhalten – und jetzt?

Nach mehreren Besichtigungen ist es endlich so weit: Ein Interessent möchte die Wohnung oder das Haus kaufen und legt ein schriftliches Kaufanbot vor.

Für Eigentümer klingt das zunächst nach dem erfolgreichen Abschluss der Vermarktung.

Doch gerade jetzt beginnt eine besonders wichtige Phase des Immobilienverkaufs.

Denn ein Kaufanbot ist nicht einfach nur eine unverbindliche Mitteilung darüber, welchen Preis ein Interessent zahlen würde. Je nach Ausgestaltung handelt es sich um eine konkrete Vertragserklärung, die nach Annahme durch den Verkäufer bereits erhebliche rechtliche Bindungswirkung entfalten kann.

Deshalb sollte ein Verkäufer ein Kaufanbot nicht ausschließlich nach der Höhe des angebotenen Kaufpreises beurteilen.

Mindestens ebenso wichtig sind Bedingungen, Finanzierung, Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, mitverkauftes Inventar sowie die konkrete Bindungs- und Annahmefrist.

In diesem Beitrag erklären wir, welche Punkte Immobilieneigentümer vor der Annahme eines Kaufanbots in Österreich besonders beachten sollten.


Was ist ein Kaufanbot bei einer Immobilie?

Mit einem Kaufanbot erklärt ein Kaufinteressent grundsätzlich, eine bestimmte Immobilie zu bestimmten Bedingungen erwerben zu wollen.

Typischerweise werden darin bereits wesentliche Punkte eines späteren Kaufvertrags festgehalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • genaue Bezeichnung der Immobilie
  • angebotener Kaufpreis
  • Zahlungsmodalitäten
  • mitverkauftes Inventar
  • Übernahme bestehender Belastungen oder Lastenfreiheit
  • Übergabezeitpunkt
  • Finanzierungsvorbehalt
  • sonstige Bedingungen
  • Annahmefrist
  • Regelungen zur Vertragserrichtung

Das Kaufanbot bildet damit häufig die wirtschaftliche Grundlage für den anschließend vom Vertragserrichter ausgearbeiteten Kaufvertrag.

Aus diesem Grund sollten Verkäufer darauf achten, dass die wesentlichen Vereinbarungen bereits im Kaufanbot eindeutig formuliert sind.


Ist ein Kaufanbot in Österreich bindend?

Ein Kaufanbot kann rechtlich verbindlich sein.

Nach § 862 ABGB kann ein Antrag grundsätzlich während der vorgesehenen Annahmefrist nicht einfach zurückgenommen werden. Wird das Angebot innerhalb der entsprechenden Frist ordnungsgemäß angenommen, kann dadurch ein Vertrag zustande kommen.

Auch die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass Kaufanbote beim Immobilienerwerb grundsätzlich ernst zu nehmen sind. Der Verkäufer kann aus mehreren erhaltenen Angeboten auswählen; nimmt er eines entsprechend an, kann daraus eine verbindliche Vereinbarung entstehen.

Für Verkäufer bedeutet das:

Die Unterschrift unter ein Kaufanbot sollte nicht als bloße Reservierung verstanden werden.

Vor der Annahme sollte klar sein, ob Kaufpreis, Bedingungen und zeitlicher Ablauf tatsächlich den eigenen Vorstellungen entsprechen.


Muss ein Verkäufer jedes Kaufanbot annehmen?

Nein.

Nur weil ein Interessent den ausgeschriebenen Preis anbietet, muss der Eigentümer ein Kaufanbot grundsätzlich nicht automatisch akzeptieren.

Der Verkäufer kann beispielsweise:

  • ein Kaufanbot annehmen,
  • ein Kaufanbot ablehnen,
  • zunächst andere Angebote abwarten oder
  • mit einem Interessenten über Bedingungen verhandeln.

Auch die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass sich ein Verkäufer grundsätzlich aus mehreren Kaufanboten das für ihn passende beziehungsweise vorteilhafte Angebot auswählen kann.

Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Interessenten gleichzeitig vorhanden sind.

Der höchste Kaufpreis muss dabei nicht zwingend das beste Angebot darstellen.


Warum der höchste Kaufpreis nicht immer das beste Kaufanbot ist

Ein Beispiel:

Interessent A

Kaufpreis: 310.000 Euro
Finanzierung bereits bestätigt
Übergabe flexibel
keine zusätzlichen Bedingungen

Interessent B

Kaufpreis: 320.000 Euro
Kauf nur vorbehaltlich Finanzierungszusage
Verkauf der eigenen Wohnung erforderlich
gewünschte Übergabe erst in sechs Monaten

Auf den ersten Blick bietet Interessent B 10.000 Euro mehr.

Für den Verkäufer kann das Angebot von Interessent A trotzdem wesentlich attraktiver sein.

Warum?

Weil die Wahrscheinlichkeit einer schnellen und sicheren Abwicklung höher sein kann.

Deshalb empfehlen wir Verkäufern, ein Kaufanbot immer anhand von Preis und Bedingungen gemeinsam zu beurteilen.

Vergleich zweier Kaufanbote mit niedrigerem sicheren Angebot und höherem Angebot mit offener Finanzierung und mehreren Bedingungen

Welche Punkte sollte ein Verkäufer im Kaufanbot prüfen?

1. Kaufpreis

Der angebotene Kaufpreis ist natürlich ein zentraler Punkt.

Dabei sollte klar sein:

  • Wie hoch ist der tatsächliche Barkaufpreis?
  • Sind Möbel oder Küche darin enthalten?
  • Gibt es eine gesonderte Ablöse?
  • Sind Stellplatz, Garage oder Kellerbestandteile mitumfasst?
  • Handelt es sich um den endgültigen Kaufpreis oder gibt es weitere Bedingungen?

Gerade wenn mehrere Bestandteile einer Immobilie verkauft werden, sollte die Kaufpreisaufteilung eindeutig nachvollziehbar sein.

Eine realistische Ausgangsbasis schafft bereits vor der Vermarktung eine professionelle Preisstrategie. In unserem Beitrag zur Preisstrategie beim Immobilienverkauf erklären wir, warum eine passende Positionierung häufig wichtiger ist als ein großer pauschaler Verhandlungsspielraum.

Infografik mit sechs wichtigen Punkten zur Prüfung eines Kaufanbots: Kaufpreis, Finanzierung, Bedingungen, Annahmefrist, Übergabe und Inventar

2. Finanzierung des Käufers

Ein sehr wichtiger Punkt ist die Finanzierung.

Ein Interessent kann überzeugt davon sein, dass seine Bank den Kauf finanziert. Das bedeutet jedoch noch nicht automatisch, dass die Finanzierung bereits endgültig genehmigt wurde.

Verkäufer sollten daher unterscheiden zwischen:

  • unverbindlicher Finanzierungsannahme
  • Finanzierungsbestätigung
  • bereits erfolgter Kreditprüfung
  • Kaufanbot unter Finanzierungsvorbehalt

Ein Finanzierungsvorbehalt kann für Käufer sinnvoll sein, verändert aber gleichzeitig die Sicherheit des Verkäufers.

Je genauer eine solche Bedingung formuliert ist, desto besser lässt sich einschätzen, wann sie erfüllt oder nicht erfüllt ist.


3. Annahmefrist

Ein Kaufanbot enthält üblicherweise eine Frist, innerhalb derer der Verkäufer das Angebot annehmen kann.

Nach Ablauf dieser Frist kann die Rechtslage eine andere sein; deshalb sollte die Annahmefrist immer genau beachtet werden. § 862 ABGB regelt die Bindung und Annahme eines Angebots während der entsprechenden Frist.

Aus Verkäufersicht sollte die Frist lang genug sein, um:

  • Unterlagen zu prüfen,
  • Bedingungen zu verstehen,
  • mehrere Angebote zu vergleichen und
  • gegebenenfalls Rücksprache mit Makler oder Vertragserrichter zu halten.

Sie sollte aber auch nicht unnötig lange sein.


Kann der Verkäufer ein Kaufanbot einfach abändern?

Hier ist Vorsicht angebracht.

Wenn ein Interessent beispielsweise 300.000 Euro anbietet und der Verkäufer auf dem Dokument den Kaufpreis auf 310.000 Euro ändert und unterschreibt, ist das nicht automatisch eine Annahme des ursprünglichen Angebots.

Eine wesentliche Änderung kann rechtlich vielmehr ein neues beziehungsweise geändertes Angebot darstellen.

Aus praktischer Sicht sollte daher bei Änderungen ein sauberes Gegenanbot formuliert werden.

So wissen beide Parteien eindeutig, welche Bedingungen aktuell gelten.

Handschriftliche Änderungen ohne klare Zustimmung beider Seiten sollten möglichst vermieden werden.


Welche Rolle spielt ein Finanzierungsvorbehalt?

Ein Finanzierungsvorbehalt zählt zu den häufigsten Bedingungen in Kaufanboten.

Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass das Kaufanbot nur gilt, wenn der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist eine Finanzierung erhält.

Für Verkäufer ist dabei entscheidend, wie konkret diese Bedingung ausgestaltet ist.

Unklare Formulierungen wie:

„vorbehaltlich Finanzierung“

lassen wesentlich mehr Interpretationsspielraum als eine genau definierte Regelung.

Besser geklärt werden sollten beispielsweise:

  • bis wann eine Finanzierung nachzuweisen ist,
  • welche Art von Bestätigung erforderlich ist,
  • was passiert, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.

Die konkrete Formulierung sollte im Zweifel mit dem Vertragserrichter oder einem Rechtsberater abgestimmt werden.


Was passiert mit einem bestehenden Kredit des Verkäufers?

Auch auf Verkäuferseite kann noch eine Finanzierung bestehen.

Eine Immobilie kann grundsätzlich trotz laufendem Kredit verkauft werden. Entscheidend ist, dass Kaufpreiszahlung, Bank und Lastenfreistellung richtig koordiniert werden.

Wie dieser Ablauf typischerweise funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Immobilie trotz laufendem Kredit verkaufen.

Bereits beim Kaufanbot sollte jedenfalls bekannt sein, ob beispielsweise:

  • Pfandrechte eingetragen sind,
  • eine Lastenfreistellung notwendig ist,
  • weitere Rechte im Grundbuch bestehen.

Diese Punkte müssen nicht zwangsläufig den Verkauf verhindern. Sie sollten aber möglichst früh bekannt sein.


Was gehört bezüglich Übergabe in ein Kaufanbot?

Ein weiterer wichtiger Verhandlungspunkt ist der Übergabetermin.

Die Formulierung „Übergabe nach Kaufpreiszahlung“ klingt zunächst eindeutig, beantwortet aber nicht immer alle praktischen Fragen.

Vor allem bei selbst bewohnten Immobilien sollte geklärt werden:

  • Wann zieht der Verkäufer aus?
  • Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?
  • Ab wann trägt der Käufer Betriebskosten?
  • Wann gehen Nutzen und Lasten über?
  • Muss der Verkäufer zuerst eine neue Wohnung oder ein neues Haus beziehen?

Diese Punkte können für einen Verkäufer wirtschaftlich genauso wichtig sein wie einige Tausend Euro Kaufpreisdifferenz.


Inventar und Ablösen eindeutig festhalten

Bei Eigentumswohnungen werden häufig Küche, Einbaumöbel oder andere Einrichtungsgegenstände mitverkauft.

Hier sollte eindeutig geregelt sein, was:

  • Bestandteil der Immobilie ist,
  • im Kaufpreis enthalten ist,
  • gegen gesonderte Ablöse übernommen wird oder
  • vom Verkäufer entfernt wird.

Formulierungen wie „inklusive Möbel nach Vereinbarung“ schaffen unnötige Unsicherheit.

Je genauer bereits das Kaufanbot formuliert ist, desto geringer ist das Risiko späterer Diskussionen.


Welche Unterlagen sollten vor Annahme des Kaufanbots vorliegen?

Idealerweise beginnt die Unterlagenprüfung nicht erst nach Eingang eines Kaufanbots.

Ein strukturierter Immobilienverkauf bereitet die relevanten Dokumente bereits vor Vermarktungsbeginn auf.

Je nach Immobilie können dazu unter anderem gehören:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis
  • Grundriss
  • Wohnungseigentumsvertrag
  • Nutzwertgutachten
  • Betriebskostenunterlagen
  • Informationen zur Rücklage
  • Protokolle der Eigentümergemeinschaft
  • Bauunterlagen
  • Informationen über Dienstbarkeiten und Belastungen

Eine detaillierte Übersicht finden Eigentümer in unserem Ratgeber Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?.

Sind diese Unterlagen bereits vorhanden, kann ein Kaufanbot wesentlich schneller und fundierter beurteilt werden.


Was ist, wenn mehrere Kaufanbote vorliegen?

Mehrere Kaufanbote sind grundsätzlich eine gute Ausgangslage für einen Verkäufer.

Jetzt kommt es aber darauf an, strukturiert zu vergleichen.

Wir empfehlen, mindestens folgende Punkte nebeneinanderzustellen:

KriteriumKäufer AKäufer BKäufer C
Kaufpreis
Finanzierung geklärt
Finanzierungsvorbehalt
gewünschter Übergabetermin
zusätzliche Bedingungen
Inventar/Ablöse
Annahmefrist

Dadurch wird schnell sichtbar, welches Angebot insgesamt am attraktivsten ist.

Wenn für eine Immobilie mehrere ernsthafte Käufer vorhanden sind, kann auch ein strukturiertes Angebotsverfahren sinnvoll sein. Mehr dazu erklären wir im Beitrag Bieterverfahren beim Immobilienverkauf – sinnvoll oder nicht?.


Kann ein Käufer vom angenommenen Kaufanbot wieder zurücktreten?

Ein angenommenes Kaufanbot kann grundsätzlich rechtlich bindend sein. Ein allgemeines Recht, einfach ohne Grund wieder auszusteigen, besteht nicht automatisch. Rücktrittsmöglichkeiten müssen entweder gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart sein.

Bei Immobiliengeschäften gibt es allerdings besondere gesetzliche Rücktrittsrechte.

§ 30a Konsumentenschutzgesetz kann Käufern unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht einräumen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, die zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen. Die konkreten Voraussetzungen und Fristen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Für Verkäufer bedeutet das:

Auch ein angenommenes Kaufanbot sollte nicht mit der Aussage gleichgesetzt werden:

„Ab jetzt kann unter keinen Umständen mehr etwas passieren.“

Entscheidend sind immer die konkrete Vereinbarung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.


Wann sollte der Kaufvertrag erstellt werden?

Nach Annahme eines Kaufanbots wird üblicherweise der eigentliche Kaufvertrag ausgearbeitet.

Die Vertragserrichtung übernehmen in Österreich typischerweise Rechtsanwälte oder Notare.

Im Kaufvertrag werden die bereits vereinbarten Punkte detailliert geregelt, beispielsweise:

  • Kaufpreiszahlung
  • Treuhandabwicklung
  • Lastenfreistellung
  • Eigentumsübertragung
  • Übergabe
  • Gewährleistung
  • Kosten und Gebühren
  • steuerliche Themen
  • grundbücherliche Durchführung

Das Kaufanbot sollte deshalb so formuliert sein, dass der Vertragserrichter eine klare Grundlage für die weitere Abwicklung hat.


Typische Fehler von Verkäufern beim Kaufanbot

Nur auf den Kaufpreis schauen

Ein höherer Kaufpreis bringt wenig, wenn gleichzeitig mehrere unsichere Bedingungen enthalten sind.

Finanzierung nicht hinterfragen

Ein Interessent mit nachvollziehbar geklärter Finanzierung kann für einen Verkäufer attraktiver sein als ein geringfügig höheres Angebot mit großer Unsicherheit.

Übergabetermin unterschätzen

Besonders bei selbst bewohnten Immobilien kann ein unrealistischer Übergabetermin später erheblichen Stress verursachen.

Änderungen direkt in das Angebot schreiben

Wesentliche Änderungen sollten klar als Gegenanbot behandelt und von allen Beteiligten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Rechtliche Formulierungen selbst interpretieren

Bei Zweifeln über Bindungswirkung, Rücktrittsrechte oder besondere Bedingungen sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Zu lange warten

Auch ein gutes Kaufanbot gilt nicht unbegrenzt. Die Annahmefrist muss berücksichtigt werden.


Redaktionelles Kurzinterview mit Patrick Großschädl, BSc

Die folgende Interviewsektion ist als redaktionell aufbereitete Experteneinschätzung formuliert und stellt keine wörtlich aufgezeichneten Aussagen dar.

Herr Großschädl, worauf schauen Verkäufer bei einem Kaufanbot meistens zuerst?

Natürlich auf den Kaufpreis. Das ist verständlich. In der Praxis sind aber die Bedingungen mindestens genauso wichtig. Ein Kaufanbot mit gesicherter Finanzierung und klarer Übergaberegelung kann für einen Verkäufer wesentlich besser sein als ein etwas höheres Angebot mit mehreren Vorbehalten.

Wann sollte man mehrere Angebote miteinander vergleichen?

Wenn mehrere ernsthafte Interessenten vorhanden sind, sollte man diese Möglichkeit nutzen und nicht vorschnell nur das erste Angebot beurteilen. Dabei geht es nicht darum, Käufer unnötig gegeneinander auszuspielen, sondern unterschiedliche Angebote objektiv zu vergleichen.

Welche Frage stellen Verkäufer besonders häufig?

Sehr oft geht es darum, ob man ein Kaufanbot einfach ändern kann. Hier sollte sauber gearbeitet werden. Änderungen bei Kaufpreis oder Bedingungen sollten klar dokumentiert und nicht irgendwie handschriftlich dazugeschrieben werden, ohne eindeutig festzuhalten, worauf sich beide Parteien geeinigt haben.

Welche Bedeutung hat die Finanzierung?

Eine sehr große. Eine hohe Preiszusage hilft dem Verkäufer wenig, wenn sich später herausstellt, dass die Finanzierung nicht möglich ist. Deshalb sollte bereits möglichst früh geklärt werden, wie konkret die Finanzierungszusage des Käufers ist.

Wann ist ein Kaufanbot aus Verkäufersicht gut vorbereitet?

Wenn nicht nur der Preis, sondern auch Übergabe, Finanzierung, Inventar, Fristen und besondere Bedingungen eindeutig geregelt sind. Dann weiß auch der Vertragserrichter später genau, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.


Kaufanbot und Verkaufsstrategie gehören zusammen

Das Kaufanbot ist nicht der Beginn eines guten Immobilienverkaufs, sondern das Ergebnis der vorherigen Schritte.

Vorher sollten bereits geklärt sein:

  1. Was ist die Immobilie realistisch wert?
  2. Welche Unterlagen werden benötigt?
  3. Wie wird die Immobilie positioniert?
  4. Welche Käufergruppe soll angesprochen werden?
  5. Wie werden Interessenten vorqualifiziert?
  6. Wie werden Kaufanbote miteinander verglichen?

Je strukturierter diese Schritte ablaufen, desto geringer ist das Risiko, am Ende unter Zeitdruck eine wichtige Entscheidung treffen zu müssen.


Zusammenfassung: Kaufanbot niemals nur nach dem Preis beurteilen

Ein Kaufanbot ist ein entscheidender Moment beim Immobilienverkauf.

Für Verkäufer sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • Kaufpreis
  • Finanzierung
  • Bedingungen und Vorbehalte
  • Annahmefrist
  • Übergabetermin
  • Inventar und Ablösen
  • bestehende Belastungen
  • klare Vertragsgrundlage

Ein Kaufanbot sollte deshalb in Ruhe geprüft werden.

Der höchste angebotene Preis ist nicht automatisch das wirtschaftlich oder organisatorisch beste Angebot.

Wer bereits vor Beginn der Vermarktung eine klare Verkaufsstrategie verfolgt und Unterlagen vorbereitet, kann Kaufangebote wesentlich besser beurteilen.

Sie haben ein Kaufanbot erhalten oder planen den Verkauf?

Papst Immobilien begleitet Eigentümer in Graz und der Steiermark vom ersten Marktwertgespräch über die Vermarktung und Interessentenauswahl bis zur Koordination der Kaufanbote und weiteren Kaufvertragsabwicklung.

Wenn Sie wissen möchten, welchen Preis Ihre Immobilie aktuell realistisch erzielen könnte, können Sie zunächst eine unverbindliche Immobilienbewertung bei Papst Immobilien anfragen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei rechtlichen Fragen zum konkreten Kaufanbot sollte der jeweilige Vertragserrichter, Rechtsanwalt oder Notar beigezogen werden.