Wer seine Immobilie verkaufen möchte, steht früher oder später vor einer wichtigen Frage: Soll ein fixer Kaufpreis gewählt oder ein Bieterverfahren durchgeführt werden? Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung ist jedoch immer eine realistische Preiseinschätzung. Deshalb empfiehlt sich bereits zu Beginn eine professionelle Immobilienbewertung.
Soll ich einen fixen Kaufpreis festlegen oder ein Bieterverfahren durchführen?
Während manche Käufer beim Begriff Bieterverfahren skeptisch werden, sehen Verkäufer darin oft die Chance, den bestmöglichen Marktpreis zu erzielen.
Die Wahrheit liegt – wie so oft – dazwischen.
Denn ein Bieterverfahren ist kein Wundermittel, kann aber unter den richtigen Voraussetzungen eine sehr erfolgreiche Verkaufsstrategie sein.
Bei Papst Immobilien setzen wir diese Vermarktungsform gezielt ein – allerdings nicht bei jeder Immobilie. Entscheidend sind Lage, Nachfrage, Zielgruppe und die aktuelle Marktsituation.
Was ist ein Bieterverfahren?
Beim klassischen Immobilienverkauf wird ein fixer Kaufpreis veröffentlicht.
Beim Bieterverfahren wird hingegen meist ein Startpreis oder Richtpreis angegeben.
Interessenten können anschließend innerhalb einer bestimmten Frist ein Kaufanbot abgeben.
Wichtig:
Ein Bieterverfahren bedeutet nicht, dass automatisch der Höchstbietende den Zuschlag erhält.
Der Verkäufer entscheidet selbst,
- ob er verkauft,
- an wen verkauft wird,
- oder ob überhaupt kein Angebot angenommen wird.
Gerade dieser Punkt wird häufig missverstanden.
Wie läuft ein Bieterverfahren ab?
Ein professionell begleitetes Bieterverfahren besteht meist aus mehreren Schritten:
| Schritt | Erklärung |
|---|---|
| Marktanalyse | Ermittlung eines realistischen Marktwertes |
| Startpreis festlegen | Attraktiver Einstiegspreis statt Wunschpreis |
| Professionelle Vermarktung | Fotos, Video, Exposé, Portale, Website, Social Media |
| Besichtigungen | Alle Interessenten erhalten dieselben Informationen |
| Kaufanbote | Schriftliche Angebote innerhalb einer Frist |
| Entscheidung | Verkäufer entscheidet frei über den Verkauf |
Dazu gehört auch, dass sämtliche Verkaufsunterlagen vollständig vorbereitet sind. Welche Dokumente benötigt werden, erfahren Sie in unserem Beitrag Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?.
Transparenz und Fairness sind dabei besonders wichtig.
Welche Vorteile hat ein Bieterverfahren?
1. Der Markt bestimmt den Preis
Gerade bei Immobilien mit hoher Nachfrage zeigt sich häufig erst im Bieterverfahren, welchen Preis Käufer tatsächlich bereit sind zu bezahlen.
2. Mehr Aufmerksamkeit
Ein attraktiver Einstiegspreis führt häufig zu deutlich mehr Anfragen.
Mehr Interessenten bedeuten oft auch mehr Besichtigungen und damit bessere Verkaufschancen.
3. Gleiche Chancen für alle Käufer
Jeder Interessent erhält dieselben Informationen und dieselbe Möglichkeit, ein Angebot abzugeben.
4. Schnellere Verkaufsentscheidung
Da häufig Fristen gesetzt werden, entsteht ein strukturierter Verkaufsprozess.
Welche Nachteile gibt es?
Natürlich ist ein Bieterverfahren nicht immer die richtige Wahl.
1. Nicht jede Immobilie eignet sich
Bei sehr speziellen oder hochpreisigen Objekten kann ein klassischer Verkauf sinnvoller sein.
2. Manche Käufer sind verunsichert
Einige Interessenten schrecken bereits beim Begriff “Bieterverfahren” zurück.
Deshalb ist eine gute Erklärung im Exposé und während der Besichtigung besonders wichtig.
3. Hoher organisatorischer Aufwand
Ein professionelles Bieterverfahren benötigt:
- vollständige Unterlagen
- klare Fristen
- transparente Kommunikation
- strukturierte Kaufanbote
- professionelle Begleitung
Fehler in der Vorbereitung oder Vermarktung können den Verkaufserfolg deutlich beeinträchtigen. Welche Stolperfallen Eigentümer besonders häufig unterschätzen, lesen Sie im Beitrag 15 Fehler beim privaten Immobilienverkauf.
Wann empfehlen wir ein Bieterverfahren?
Aus unserer Erfahrung eignet sich diese Verkaufsstrategie besonders bei:
✅ Einfamilienhäusern
✅ Eigentumswohnungen
✅ Baugrundstücken
✅ Immobilien mit hoher Nachfrage
Weniger geeignet ist sie häufig bei:
- außergewöhnlichen Luxusimmobilien
- sehr speziellen Gewerbeobjekten
- Objekten mit kleiner Zielgruppe
Unser Praxisbeispiel
In den vergangenen Monaten konnten wir mehrere Immobilien erfolgreich über ein Bieterverfahren vermarkten.
Dabei zeigte sich immer wieder:
Nicht der höchste Einstiegspreis führte zum besten Ergebnis, sondern eine realistische Preisstrategie kombiniert mit einer professionellen Vermarktung.
In der Praxis prüfen wir vor Beginn jedes Verkaufs auch mögliche rechtliche Besonderheiten, beispielsweise Zufahrtsrechte oder bestehende Servituten. Warum dies so wichtig ist, erklären wir im Beitrag Kein Wegerecht im Grundbuch? Vier Praxisfälle und mögliche Lösungen.
Gerade bei stark nachgefragten Immobilien führte dies zu mehreren Kaufanboten innerhalb kurzer Zeit.

Häufige Irrtümer
“Der Höchstbietende muss die Immobilie bekommen.”
Nein.
Der Verkäufer entscheidet selbst.
“Das Bieterverfahren ist rechtlich verpflichtend.”
Nein.
Auch nach Ablauf des Bieterverfahrens besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Verkauf.
Erst mit der Annahme eines Kaufanbots entstehen entsprechende rechtliche Wirkungen.
“Ein niedriger Startpreis bedeutet, dass die Immobilie billig verkauft wird.”
Nicht unbedingt.
Ein attraktiver Einstiegspreis kann die Nachfrage erhöhen und dadurch den tatsächlich erzielten Kaufpreis positiv beeinflussen.
Interview mit Patrick Großschädl
Herr Großschädl, empfehlen Sie grundsätzlich ein Bieterverfahren?
Nein.
Es gibt keine Verkaufsstrategie, die für jede Immobilie geeignet ist.
Deshalb analysieren wir jedes Objekt individuell.
Wann funktioniert es besonders gut?
Vor allem bei Immobilien mit einer breiten Zielgruppe und hoher Nachfrage.
Dann entsteht häufig echter Wettbewerb zwischen den Interessenten.
Was ist der größte Fehler?
Ein unrealistischer Startpreis.
Ein Bieterverfahren ersetzt keine professionelle Marktanalyse.
Der Einstiegspreis muss nachvollziehbar sein und zur aktuellen Marktsituation passen.
Warum führt Papst Immobilien regelmäßig Bieterverfahren durch?
Weil wir die gesamte Organisation übernehmen und den Prozess transparent gestalten.
Unser Ziel ist nicht möglichst viele Angebote, sondern den passenden Käufer zu finden und für unsere Auftraggeber das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unser Fazit
Ein Bieterverfahren ist weder grundsätzlich besser noch schlechter als ein klassischer Immobilienverkauf.
Entscheidend ist, ob diese Vermarktungsstrategie zur jeweiligen Immobilie passt.
Oft ist nicht die Verkaufsform entscheidend, sondern die richtige Vermarktung. Warum manche Immobilien trotz guter Lage nur schwer einen Käufer finden, erfahren Sie in unserem Beitrag Warum manche Wohnungen trotz guter Lage nicht verkauft werden.
Mit einer realistischen Preisstrategie, professioneller Vermarktung und transparenter Kommunikation kann ein Bieterverfahren sowohl für Verkäufer als auch für Käufer viele Vorteile bieten.
Deshalb prüfen wir bei jeder Immobilie individuell, welche Verkaufsstrategie den größten Erfolg verspricht.

FAQ
Ist ein Bieterverfahren rechtlich verpflichtend?
Nein. Der Verkäufer entscheidet frei, ob und an wen verkauft wird.
Muss der Höchstbietende den Zuschlag erhalten?
Nein. Der Verkäufer kann auch andere Kriterien berücksichtigen, etwa die Finanzierungssicherheit oder den gewünschten Übergabetermin.
Kann jede Immobilie im Bieterverfahren verkauft werden?
Nicht jede. Ob sich diese Verkaufsform eignet, hängt unter anderem von der Nachfrage, der Zielgruppe und der Marktsituation ab.
Ist ein Bieterverfahren in Österreich zulässig?
Ja. Es ist eine etablierte Verkaufsstrategie. Wichtig ist jedoch eine transparente Durchführung und eine klare Kommunikation gegenüber allen Interessenten.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen und möchten wissen, ob sich ein Bieterverfahren für Ihr Objekt eignet?
Wir analysieren Ihre Immobilie, die aktuelle Marktsituation und beraten Sie transparent, welche Verkaufsstrategie die besten Erfolgschancen bietet.
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